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Bewährtes Verbandsbeschwerderecht

Das Verbandsbeschwerderecht fungiert seit bald fünf Jahrzehnten als «Anwalt für die Natur». Werden bei grossen Bauvorhaben Gesetze missachtet, können die dazu berechtigten Umweltverbände Beschwerde führen.


Im Jahr nach der erfolgreich abgeschmetterten Anti-Verbandsbeschwerde-Initiative der Zürcher FDP im November 2008 ist Ruhe eingekehrt; die mediale Polemik ist weitgehend verstummt. Die Fallzahlen waren auch im Jahr 2009 mit acht abgeschlossenen Fällen bescheiden. Vier wurden ganz oder teilweise gutgeheissen, zwei gegenstandslos durch �nderung oder Aufgabe des Projekts und zwei abgelehnt. In die Auswertung wurden nur Beschwerden einbezogen; Einsprachen bzw. Mitwirkungsverfahren auf Stufe Gemeinde wurden nicht erfasst.

Einkaufszentren

Das Verbandsbeschwerderecht braucht es auch in Zukunft. Denn immer mehr Einkaufszentren auf der grünen Wiese sind kein nachhaltiges Lebens- und Freizeitkonzept für nachkommende Generationen. Die Einsprachen und Beschwerden richten sich nicht an die Betreiber der Bauten, sondern ermahnen die Behörden, welche die Projekte bewilligen, die geltenden Gesetze auch bei der Realisierung zu respektieren.

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